Treuen Begleitern unseres Landseer-Blogs wird das Thema vielleicht vertraut vorkommen, denn ich habe vor Jahren schon einmal etwas zur Wolfskralle geschrieben. Heute greife ich dieses nicht immer vorhandene Anhängsel an der Hundehinterpfote als erstes Thema der Serie: „Ausflug in die Anatomie“, wieder auf.

Was ist überhaupt eine Wolfskralle?
Eigentlich ist es ganz einfach: Die Wolfskralle – sofern vorhanden – ist im Prinzip der „große Zeh“ des Hundes und gehört damit zum Hinterlauf. Manchmal wird sie auch als Afterkralle bezeichnet. Oder – weil bei Tieren genauso wie bei Menschen die Finger und Zehen immer von innen nach außen gezählt werden – als der erste Zeh.  Die Bezeichnung Wolfskralle ist eigentlich etwas irreführend, denn Wölfe haben gar keine Wolfskrallen. Viele Hunde ebenfalls nicht. Teilweise sind sie auch nur sehr rudimentär vorhanden. Dann wirken sie eher wie eine Laune der Natur, wenn sie als einzelnes Zehenglied mit einer Kralle daran ohne jede weitere knöcherne Verbindung zum übrigen Mittelfuß recht lose (und tatsächlich auch sinnfrei) im Gewebe herum baumeln.

doppelte Wolfskralle beim Beauceron

Bei einigen Hunderassen sind Wolfskrallen aber nicht nur regelmäßig vorhanden, sondern erfüllen auch eine Aufgabe:
So hat zum Beispiel der Norwegische Lundehund sogar mindestens sechs (!) Zehen und dies nicht nur an den Hinter-, sondern auch an den Vorderpfoten. Und das ist nur eine von mehreren anatomischen Besonderheiten, die diesem putzigen Kerlchen das Klettern auf Klippen und Felsgeröll bei seiner ursprünglichen Aufgabe – der Jagd auf Papageientaucher  – erleichtert. Darauf komme ich später nochmal in einem gesonderten Artikel zurück.
Außerdem haben zum Beispiel Pyrenäenberghunde, Briards und der Beauceron nach Rassestandard ebenfalls doppelte Wolfskrallen.

Etwas ganz anderes ist übrigens der „Daumen“ oder die „erste Zehe“ des Hundes am Vorderlauf. Dieser entspricht in der vergleichenden Anatomie dem Daumen bzw. „ersten Finger“ des Menschen. Die erste Zehe am Vorderlauf ist – ganz im Gegensatz zur Wolfskralle – beim Hund immer vorhanden. Und sie wird auch benötigt. Wenn Eurer Hund sich zum Beispiel einen Knochen zwischen den Vorderpfoten zurechtlegt, um ihn anschließend zu benagen, dann könnt Ihr sehr gut beobachten, dass auch der „Daumen“ hier eine Aufgabe erfüllt.

Sowohl die Krallen der Daumen, als auch die Wolfskrallen, nutzen sich nicht so gleichmäßig ab wie die anderen Krallen. Klar, sie kommen beim Laufen nicht mit dem Untergrund in Berührung und unterliegen damit auch keinem natürlichen Abrieb. Wenn sie zu lang werden, können sie schlimmstenfalls ins Gewebe einwachsen oder auch einreißen, wenn der Hund damit hängenbleibt.  Deshalb sollten vorhandene Wolfskrallen und die Daumenkrallen besonders sorgfältig überprüft und bei Bedarf gekürzt werden.

Eine chirurgische Entfernung der Wolfskrallen ist übrigens nach dem deutschen Tierschutzgesetz (§ 6 Abs. 1), wie auch alle anderen Teil- oder Vollamputationen von Körperteilen, grundsätzlich verboten. Ausnahmen, z.B. medizinische Indikationen, können dort auch nachgelesen werden und bestätigen die Regel.

Habt Ihr einen Hund mit Wolfskralle? Dann schickt doch mal ein Foto und wir eröffnen hier eine Wolfskrallen-Galerie 🙂

 

 

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